Egal wo man in der Kreativwirtschaft arbeitet, man muss sich immer mit dem Thema Medienrecht beschäftigen. Als Journalist*in, als Mediendesigner*in, im Marketingbereich etc. Wir haben uns heute mal die wichtigsten Punkte rausgepickt.
Gerade im Journalismus kann es schnell zu einer Klage kommen, WENN man nicht aufpasst, wie man über gewisse Themen berichtet. Hier heißt es also: Man muss aufpassen, wie man gewisse Dinge formuliert! Falsche Tatsachen sind tabu und Vermutungen, Gerüchte etc. müssen auch als diese identifiziert werden. Auch die Kennzeichnung von Quellen, vor allem Bildquellen, gehören zu einer sauberen journalistischen Arbeit.
Hier gilt: An öffentlichen Orten, die für jeden zugänglich sind, dürfen Aufnahmen gemacht werden. Ansonsten benötigt man eine Drehgenehmigung. Des Weiteren darf man weder das Urheberrecht noch die Persönlichkeitsrechte verletzten.
In Deutschland gibt es keinen Ideenschutz, man kann also theoretisch Themen und Ideen von anderen übernehmen. Nur ein fertiges Produkt ist urheberrechtlich geschützt.
Bei allen Videos, Fotos oder Tonaufnahmen, die man nicht selbst erstellt hat, braucht man das Einverständnis des Urhebers/der Urheberin. Wenn man das nicht hat und diese Materialien für die Öffentlichkeit und für seine eigenen Beiträge nutzt, kann es hierbei dann zu hohen Geldstrafen kommen. Anders ist es bei der Privatnutzung.
Als Faustregel gilt also im Allgemeinen: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich immer Genehmigungen einholen und seine Beiträge etc. mit den nötigen Informationen kennzeichnen, wie zum Beispiel mit der Quelle oder mit einer benötigten Lizenz.
Aber: Rechtsfragen sind immer im jeweiligen Kontext zu untersuchen. Dieser Leitfaden dient nur als ersten Einblick in medienrechtliche Angelegenheiten.